Antrag stellen

Die bayerische Gutachterstelle klärt für Sie, ob eine von Ihnen zur Über­prüfung gestellte medizinische Behandlung fehlerhaft durchgeführt und durch diesen Fehler ein Gesundheits­schaden verursacht wurde (Gutachten zur Haftung „dem Grunde nach“).

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen das Merkblatt "Allgemeine Hinweise zum Gutachterverfahren" durchzulesen. Das Merkblatt informiert Sie, welche Voraus­setzungen gegeben sein müssen, damit wir ein Gutachten erstellen können. Es enthält darüber hinaus noch weitere wichtige Informationen über das Gutachterverfahren.

Der Antrag auf Einleitung eines Gutachterverfahrens erfolgt online über das Portal folioNet. Dort erstellen Sie einen Account. Im nächsten Schritt werden Ihnen einige Fragen gestellt.  Über diese Fragen klären wir die wichtigsten Voraussetzungen ab, die gegeben sein müssen, dass wir für Sie tätig werden können. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, werden Sie, auf eine Seite weitergeleitet, auf der sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsbogen und weitere wichtige Unterlagen in das Portal hochladen können.

Antragstellung hier.

Allgemeine Hinweise

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu unserem Online-Verfahren finden Sie hier.

Bei Fragen zur Online-Antragstellung können Sie unsere Hotline unter folgender Telefonnummer +49(0)89 4147-196 erreichen.

Für allgemeine Fragen zum Gutachterverfahren helfen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer +49(0)89 3090483-0.

Ist es Ihnen nicht möglich den Antrag online zu stellen, können Sie uns den ausgefüllten Antrag in Ausnahmefällen mit einer Begründung versehen auch per Post zuschicken.

Die bayerische Gutachterstelle ist grundsätzlich nur für Beschwerden über Behandlungen zuständig, die in Bayern durchgeführt wurden. Für eine Behandlung die außerhalb Bayerns durchgeführt wurde, finden Sie Ihre zuständige Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle unter folgendem Link,  Kontakt - Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen (aerztekammern-schlichten.de).