Allgemeine Informationen zur Gutachterstelle

Bei der Bayerischen Landesärztekammer wurde 1975 die - kammerweit erste - "Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtstreitigkeiten" errichtet, die im Jahre 2000 durch eine Neufassung der Verfahrensordnung den Namen "Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen" erhielt. Diese Namensänderung macht deutlich, dass die Gutachterstelle sich gutachterlich äußert, aber keinen Schlichtungsvorschlag unterbreitet.

Sie ist eine unabhängige Einrichtung, die von Patienten, Ärzten oder der Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden kann.

Ziel der Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.

Die Gutachterstelle prüft auf einen Antrag hin, ob der im konkreten Fall einzuhaltende ärztliche Standard gewahrt wurde. Grundlage der Beurteilung sind die Behandlungsunterlagen. Die im Rahmen des Verfahrens abgegebenen Erklärungen der Verfahrensbeteiligten werden mit berücksichtigt. Bei einem umstrittenen Sachverhalt werden die Grundsätze der von der Rechtsprechung entwickelten Regeln zur Beweislast angewandt. Zeugen können nicht einvernommen werden.

Über das Ergebnis der Begutachtung erhalten die Verfahrensbeteiligten von der Gutachterstelle eine abschließende Stellungnahme (Votum).

Kontakt

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
bei der Bayerischen Landesärztekammer

Mühlbaurstr.16
D-81677 München
 Tel.: +49 89 3090483-0

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