Antrag stellen

Wir empfehlen, vor einer Antragstellung das Merkblatt "Allgemeine Hinweise zum Gutachterverfahren" durchzulesen. Das Merkblatt informiert z.B. über Voraussetzungen eines Gutachterverfahrens, Verfahrenshindernisse und weitere, wichtige Zusatzinformationen zum Gutachterverfahren.

Bei dem Ausfüllen des Fragebogens für das Gutachterverfahren für Patient oder Patientin bitten wir um besondere Sorgfalt. Der Fragebogen ist für die Antragstellung von zentraler Bedeutung. Die dort enthaltenen Informationen bilden die wesentliche Grundlage für den Gutachtenauftrag. 

Die Begutachtung erfolgt anhand von ärztlichen Aufzeichnungen (Behandlungsunterlagen). Soweit erforderlich müssen fehlende Unterlagen bei vor- und nachbehandelnde/n Ärzten/Ärztinnen angefordert werden. Hierfür benötigen wir zwingend eine Schweigepflichtentbindungserklärung im Original. Diese ist vom Patienten oder von der Patientin persönlich zu unterschreiben.

Sind im Fragebogen alle erforderlichen Informationen vollständig und eindeutig angegeben worden, veranlasst die Gutachterstelle alle für die Begutachtung notwendigen, weiteren Schritte. 

Kontakt

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
bei der Bayerischen Landesärztekammer

Mühlbaurstr.16
D-81677 München
 Tel.: +49 89 3090483-0

Kontakt aufnehmen

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